Archiv Juli 7th, 2014

Abschleppkosten

von tofast4you | 0 » | Jul7 14

Falschparker müssen dem Besitzer einer Parkfläche (hier: Kundenparkplatz eines Fitnessstudios) keine unangemessen hohen Abschleppkosten, sondern nur die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und die Vorbereitung des Abschleppvorgangs zahlen, (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.07.2014 , Az.: V ZR 229/13). Der Pkw ...

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