Euro Mustang hat klare Vorteile für den Käufer

von Kowalski | am 23 Dez 2014

Auf der Essen Motor Show wurde einem breiten Publikum die Euro-Version des Mustang 2015 vorgestellt. Wenn der Mustang dann nach bisherigen Informationen von Ford im Juni 2015 in die Verkaufsräume ausgesuchter Ford-Händler ausgestellt wird, erhält der Käufer ein sehr komplett ausgestattetes Auto.  Die bisher durchgesickerten Preise bewegen sich, wie schon häufiger berichtet, zwischen 35K für den EcoBoost und 40K für den GT in der Coupé Version. Cabriolets sind entsprechend teurer.  Das der Euro Mustang die volle Ford Neuwagen-Werksgarantie erhält ist ebenso selbstverständlich wie das Vorhandensein extra eingerichteter Werkstattbereiche bei den betreffenden Ford-Händlern.

Jetzt möchte aber nicht jeder Mustang Enthusiast noch ein halbes Jahr warten müssen während unsere amerikanischen Freunde drüben, schon fast ein ganzes Jahr den 2015er fahren dürfen. Eine ganze Anzahl von Importeuren bietet daher die US-Version hier zum Kauf an. Hier muss jeder selbst entscheiden, ob ihm die sofortige Verfügbarkeit ein nicht unerheblicher finanzieller Aufschlag wert ist. Wichtiger sind allerdings die Garantiebestimmungen von Ford. Für das US-Modell gewährt Ford hier in Europa keine Neuwagengarantie. Einige Importeure bieten daher die Ford A1-Gebrauchtwagengarantie an. (Es gibt auch Alternativen wie z.B. den Garantieversicherer NSA Schweiz – AGB’s und Angebote lesen!) Die A1-Garantie unterscheidet sich jedoch in nicht unerheblicher Weise von der Neuwagengarantie. Obwohl einige Importeure das bestreiten, machen wir auf wichtige Unterschiede aufmerksam.

Im Gegensatz zur Neuwagengarantie verfällt mit wachsender Laufleistung der Anspruch auf volle Kostenübernahme bei Ersatzteilen durch einen eingetretenen Garantiefall. Bis 50.000 KM wird eine 100%ige Übernahme garantiert, sukzessive bis 100.000 KM aber nur noch 40%.  (Lohnkosten werden immer zu 100% übernommen) Weitere Unterschiede entstehen auch in der Abdeckung einzelner Bauteile. So ist z.B. ein umfangreicher Teil der Innenausstattung von der Garantie ausgenommen. Ebenso findet man Unterschiede in der Mobilitätsgarantie. Es lohnt sich in jedem Fall bei den Importeuren ganz besonders Augenmerk auf das Vertragswerk zu legen und sich gegebenenfalls Zusatzversicherungen schriftlich zusichern zu lassen.

Zusätzlich möchten wir an dieser Stelle auf einen weiteren sehr wichtigen Punkt aufmerksam machen. Für Fahrzeuge in deren Motorsteuerung eingegriffen wurde besteht keine Möglichkeit zum Abschluss einer A1-Gebrauchtwagengarantie. Die ist nämlich ausdrücklich ausgeschlossen, für in diesem Bereich veränderte Fahrzeuge.

Von der dadurch erloschenen Betriebserlaubnis müssen wir an dieser Stelle nicht schreiben. Jedem, der nicht länger warten will, muss daher klar sein, allen zusätzlich getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich Garantie und Betriebserlaubnis besonders genaue Beachtung zu schenken. Das Warten auf die offiziellen Ford-Händler macht unter diesen Umständen absolut Sinn.

Weitere Fragen? Gerne unter: talkamfreitag@aol.de


Themen: Allgemein

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