Eigenverantwortung – Aftermarket im Fokus

von Kowalski | am 1 Apr 2016

Im Laufe dieses Artikels werde ich den Schriftverkehr mit einem Zulieferer in ungekürzter Form publizieren. Das mache ich nicht um einen Zulieferer in Misskredit zu bringen, sondern vor allem um deutlich zu machen, dass wir Verbraucher für unser Handeln in erster Linie selbst verantwortlich sind.

Haubenlifter, für die eine erforderliche Bauartgenehmigung nicht erteilt wurde, dürfen an dem Mustang 2015 in der EU-Ausführung nicht montiert werden. Nach Aussage des TÜV-Nord ist die Montage nur möglich wenn die Genehmigung in den Unterlagen des Lifters enthalten ist. Erwerben kann man die Lifter hier selbstverständlich trotzdem. Die Frage ist: Wie beschreibt der Händler sein angebotenes Produkt und macht dieser den Verbraucher auf eventuelle Probleme aufmerksam?

Folgendes Beispiel suchte ich aus dem Angebot des Händlers Velocity heraus:

Artikel-Nr.: 35269861, Haubenlifter für den Mustang 2015.

Neben der klaren Beschreibung suchte ich nach den Angaben zum TÜV. Es gibt bei Velocity die Möglichkeit für den Verbraucher sich über TÜV-Vorschriften und Genehmigungen zu informieren. Der Eintrag hier lautete dann wie folgt: Keine TÜV-Informationen vorhanden. Ich wollte meine Frage diesbezüglich aber klären und begann mit folgendem Schriftwechsel:

Von: fordsblacksheep@aol.com [mailto:fordsblacksheep@aol.com]
Gesendet: Mittwoch, 30. März 2016 15:06
An: Velocity Group
Betreff: Artikel-Nr.: 35269861

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mir gerne folgenden Haubenlifter bei Ihnen kaufen.

Artikel-Nr.: 35269861.

Mein Fahrzeug erfüllt in Bezug auf den Fußgängerschutz die EG Richtlinie 2003/102/EG in der jeweils aktuellen Fassung (VO EG 78/2009).

Sind in der schriftlichen Genehmigung der Haubenlifter die Bauvorschriften der o.g. Richtlinien weiterhin gewährleistet bzw. aufgeführt?

Mir reicht die Kopie der Genehmigung.

Vielen Dank für Ihre Mühe :-), Klaus Glahn

Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:


Hallo Herr Glahn,

vielen Dank für Ihre Mail. Wir haben dazu keine Papiere oder Genehmigungen zu diesen Haubenliftern, da diese aus USA kommen und dort dazu nichts benötigt wird.

Laut einer Aussage damals von Redline wird der Schutz durch diese Gasdruckdämpfer aber nicht beeinträchtigt!

Bei Rückfragen können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Zacher | Vertriebsleitung


Wir aus der ersten Antwort ersichtlich bezieht Herr Zacher sich auf eine Aussage des Herstellers in den USA, zu der Genehmigung der Lifter – selbstverständlich für das US-Modell, welches KEINEN aktiven Fußgängerschutz hat.

In einem zweiten Mail wurde ich dann in meiner Absicht etwas deutlicher:

Sehr geehrter Herr Zacher,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Es gibt Händler, die sich bei solchen Fragen in Schweigen hüllen. Die Lifter werden ja verkauft und viele Kunden machen über eine eventuelle Fehlfunktion des Fußgängerhaubenschutzes im EU-Mustang eher noch zweifelhafte Witze.

Ich will ehrlich sein. Ihre Aussage ist für mich nicht die totale Überraschung. Die Lifter haben hier für den EU-Mustang keine schriftliche Genehmigung. Die Händler sagen dann: “in den USA nicht nötig” und beispielsweise Redline sagt: “Muss auch nicht”. Klar, für den US-Mustang ohne Fußgängerhaubenschutz braucht es in den USA auch keine Genehmigung. Es gibt aber ganz erhebliche Unterschiede zwischen US- und EU-Mustang.

Die Aussage von Redline in Bezug auf eine eventuelle Beeinträchtigung des Fußgängerschutzes kann kaum seriös sein – wo gibt es den Test dazu? Als Händler sich auf solche wagen Aussagen zu verlassen bzw. an seine Kunden weiterzugeben, halte ich ebenfalls für mindestens diskussionswürdig.

Was geschieht nun? Weisen Sie in ihrem Verkauf explizit darauf hin, dass die Lifter keine Bauartgenehmigung für den Einbau hier im EU-Mustang haben?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Glahn

Folgende Antwort erhielt ich von Herrn Zacher:

Sehr geehrter Herr Glahn,

vielen Dank für den Input.

In unserem Shop weisen wir unter dem Reiter „TÜV“ darauf hin, dass es für dieses Teil keine TÜV oder EG-Genehmigung gibt.

Bei der Aussage von Redline verweisen wir nicht auf einen Prüfbericht oder ähnliches sondern nur auf die Aussage des Herstellers, der es noch am ehesten einschätzen kann (außer natürlich eine TÜV Stelle nach Prüfung).

Wenn unsere Beschreibung im Shop an dieser Stelle irreführend wirkt, passen wir Sie gerne dahingehend an.

Bei Rückfragen können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Zacher | Vertriebsleitung


Die Antwort von Herrn Zacher müssen wir nun etwas genauer in Augenschein nehmen.

– Der Hinweis auf eine fehlende Genehmigung ist im TÜV-Reiter klar zu erkennen.


– Die Aussage von Redline bezieht sich auf den US-Mustang. Die Ableitung daraus für den EU-Mustang ist mE. fahrlässig und vor allem die Aussage unter dem Beschreibungstext: „Der Fußgängerschutz der Haube (nur bei der EU Version enthalten) wird dadurch nicht beeinflusst!“ ist durch nichts belegt. Belegen könnte das eine Bauartgenehmigung, die dem Lifter beigefügt sein muss.


Für den Verbraucher heißt das: Eigenverantwortung.

Schon im August 2015 haben wir auf die Problematik mit den Haubenliftern aufmerksam gemacht. Keiner kann behaupten, er hätte davon nichts gewusst. Trotzdem bleibt es selbstverständlich jedem selbst überlassen, ob er den Aussagen eines Händlers Glauben schenken will oder der Aussage des TÜV-Nord, die wir hier im Blog veröffentlicht haben.

https://blackmustangclub.de/?p=4814

Gleiches gilt auch für eine große Anzahl von Aftermarket Bauteilen. Ich kann meinen geschätzten Lesern nur freundlich empfehlen sich zu informieren. Hersteller, TÜV, Polizei oder Versicherungen geben gerne Auskunft.


Themen: Allgemein

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