Unfallflucht ?

von tofast4you | am 16 Okt 2014

Die Unfallflucht ist immer wieder ein Thema gerichtlicher Entscheidungen, letztendlich führt diese neben regelmäßigen Geldstrafen auch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Nach einem nun veröffentlichen Urteil des BGH gilt aber nun nicht jedes Verlassen der Unfallstelle als Unfallflucht, insbesondere dann nicht, wenn der „Flüchtige“ sich ärztlich behandeln musste.

Nach einem Autounfall müssen Verletzte nicht immer am Unfallort auf die Polizei warten. Vielmehr dürfen sie sich unter Umständen schnell im Krankenhaus versorgen lassen, ohne sich gleich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.08.2014 (Az.: 4 StR 259/14)

Ein Mann bekam Recht, der nach einem selbstverschuldeten Unfall schnell in das Auto eines Bekannten stieg. Die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand war abgeknickt und die Wunde blutete stark. Der Verletzte ließ sich im Krankenhaus versorgen und rief erst dann die Polizei an.

Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn unter anderem wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe. Das Urteil hob der BGH zum Teil auf. Das LG muss jetzt prüfen, ob der Fahrer den Unfallort auch wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Wenn das der Fall sei, könnte sein Verschwinden gerechtfertigt gewesen sein.


Themen: Allgemein

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