aha, jetzt ist endlich alles richtig und vollständig verschoben, darf ich also auch antworten
also, wie hier schon geantwortet wurde, sind Fahrzeuge, die ab Werk mit CAIs ausgeliefert wurden, zulassungsfähig (z.B. Shelby GT, GT500, Bullitt)... meistens wird dies nicht einmal in den Fahrzeugpapieren vermerkt
jetzt mal aus technischer Sicht, denn ein CAI ist kein offener Luftfilter an sich, denn CAI bedeutet Cold Air Intake. Original saugt der Motor warme Stauluft aus dem Motorraum an, was die Leistung des Motors verringert (für gleichen Sauerstoffanteil wird bei wärmerer Luft mehr Luft benötigt als bei kälterer Luft). Der CAI dagegen schirmt den Luftfilter gegen den Motorraum ab und lässt diesen möglichst viel Außenluft ansaugen. Die "offene" Pilzform ist nur von Vorteil, aber kein richtiger offener Luftfilter. Ist die Motorhaube geschlossen, so hat man bei den meisten CAIs sogar ein geschlossenes Behältnis um den Luftfilter herum, was überhaupt erst eine Eintragung gegenüber einem echten offenen Luftfilter ermöglicht.
Was ist jetzt eintragungsfähig: also generell benötigt man ein neues Abgasgutachten und vor allem ein neues Lautstärke-Emissions-Gutachten, da sich durch das geänderte Ansaugverhalten die Geräuschkulisse des Fahrzeugs ändert. Hat man Originalteile (z.B. den FR CAI vom Bullitt) verbaut, so kann man diesen mit Nachweisen wie Order Guide, Produktkatalog und einer Bullitt-Zulassung eintragen lassen. Schwieriger wird es dagegen bei anderen Herstellern, gerade bei denen, die zusätzlich eine Anpassung der Motorsoftware benötigen wegen Änderung des Ansaugrohrdurchmessers, damit der LMM (Luftmassenmesser) auch weiterhin die richtigen Werte an die Motorsteuerung weitergibt. (Benötigt der Bullitt CAI übrigens auch, sonst droht ein Motorschaden!!!) Nun gibt es Händler, die sich auf so etwas spezialisiert haben (z.B. US-Cars24), die lassen sich diese Gutachten/Eintragungen aber sehr gut bezahlen. Die Preise erreichen da schon einmal nur für die Eintragung 600-1000EUR (lässt man die Gutachten selbst erstellen, ist man ein vielfaches davon los und eine Eintragung ist dann nicht einmal garantiert, falls die Gutachten negativ ausfallen).
Ganz wichtig bei Eintragungen: da wir genullte Fahrzeuge (Typennummer in den Papieren 0000) haben, dürfen Eintragungen und vor allem Einzelabnahmen nur durch den TÜV (alte Bundesländer) oder DEKRA (neue Bundesländer) vorgenommen werden. Alle anderen wie GTÜ, KÜS usw. dürfen das bei genullten Fahrzeugen nicht machen, selbst wenn Gutachten vorliegen, das bleibt Hoheitssache. Aber da halten sich nicht alle dran
Da hilft es nur diverse Stationen abzuklappern und mal nachzufragen, wie es beim jeweiligen Prüfer aussieht. Meist empfiehlt es sich zu US Car Freundlichen Stationen zu gehen, die regelmäßig damit zu tun haben, die wissen meist direkt was möglich ist und was nicht und gerade bei Originalteilen wie vom Bullitt muss man dann nicht erst lange Dokumente vorlegen (z.B. der TÜV in Hagen, da dieser die örtliche Importeure bedient)