Archiv April 2nd, 2014

Haftung bei ungeklärten Kettenunfällen

von tofast4you | 0 » | Apr2 14

Der durch das Auffahren des hinteren Fahrzeugs auf den Vordermann verursachte Schaden kann bei einem Kettenauffahrunfall hälftig zu teilen sein, wenn der Ablauf der Zusammenstöße der beteiligten Fahrzeuge nicht mehr aufzuklären ist, so das Oberlandesgericht Hamm am 06.02.2014 ...

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