Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluss vom 08.08.2014 in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 3 L 636/14.NW). Hier ging es um eine Fahrradfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille. Der Antragsteller geriet nach dem Besuch eines Festes ...