(Text: 2fast4U) Eine Autofahrerin, die ihr Mobiltelefon während der Autofahrt lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen, erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung des Handys während der Fahrt im Sinne des § 23 a Abs. 1a StVO ( OLG Köln, ...