Text von 2fast4u Im konkreten Fall lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 48 Kilometer pro Stunde wurde überschritten, die Fahrerin/der Fahrer wurde nicht ermittelt, im Bußgeldverfahren es wurde ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz kann ...