Geschwindigkeitsmessungen – unangreifbar?

von tofast4you | am 17 Jan 2014

Paris- Dakar, da zählt Geschick und Geschwindigkeit. Im normalem Straßenverkehr  muss auf die Einhaltung der Geschwindigkeit geachtet werden, tut man es nicht und man wird erwischt, kommt der Bußgeldbescheid ins Haus.

Dann stellt sich die Frage, was zu tun ist und, kann man da was machen? Es gibt immer wieder gerichtliche Entscheidungen, die wichtig sind für den Autofahrer. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn die Geschwindigkeitskontrollen, die mit den neuesten und immer perfekteren Geräten durchgeführt werden, doch nicht so perfekt sind und angreifbar werden, was z.B. bei Fahrverboten wesentliche Bedeutung erlangt. Dabei wird sehr oft das Gerät Poil Scan Speed der Fa. Vitronic GmbH verwendet, von dem der Hersteller in seiner Betriebsanleitung selbst aussagt, dass die Zuverlässigkeit der Messung nicht beanstandet werden kann. Es handelt sich bei dem Meßsystem „PoliScan Speed“ um eines der derzeit wohl modernsten Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte, welches mit einem weitgehenden automatisierten System arbeitet und den Messposten beim eigentlichen Messvorgang fast überflüssig macht. Dieser Beamte richtet das Gerät nur noch ein und überwacht den Ablauf. € 70.000 kostet so ein Gerät, bei anderen Geräten ist man mit € 5.000,- dabei.

Poliscan Speed auf Stativ


In keinem Fall sollte hier die Flinte ins Korn geworfen werden. Immer mehr Amtsgerichte nehmen die Unverwertbarkeit der Messung mit dem o. g. Gerät an, z. B. Amtsgericht Amtsgericht Herford, Urteil vom 24.01.2013 11OWi 502 Js 2650/12 – 982/12 Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.12.2012, 444 OWi 606 Js 31/12-93/12. Die dortigen Gerichte haben versucht, die Messung zu überprüfen, die mit dem Poli Scan Speed Gerät vollzogen worden war. Nach den Feststellung von Gutachtern war eine Überprüfung von konkreten Messwerten im Rahmen einer nachträglichen Richtigkeitskontrolle bei dem hier verwendeten Gerät Poliscan Speed nicht möglich, von einem standardisiertem Meßverfahren (= Messung gem. Bedienungsanleitung) könne nicht gesprochen werden. Nur bei einem solchen Meßverfahren wird vermutet, dass die Messung von vornherein richtig und genau ist.


Themen: Allgemein

Keine Kommentare

Du mußt eingeloggt sein um zu kommentieren.


Archiv