Neuer Punktekatalog 2013- bei acht ist Schluß!

von tofast4you | am 13 Nov 2012

Einfahrt ohne grüne Plakette in eine Umweltzone: Habt Ihr gewusst, dass es dafür nicht nur ein Bußgeld, sondern auch einen Punkt in Flensburg gibt? Ganz schön hart, finde ich.

Weniger Punkte, aber höhere Bußgelder?
Hintergrund ist die geplante Einführung eines neuen Systems im Jahr 2013. Hier sollen nur noch solche Verstöße mit Punkten geahndet werden, die die Verkehrssicherheit gefährden. Statt mit einem bis sieben Punkten werden Vergehen künftig nur noch mit ein oder zwei Punkten geahndet. Einen Punkt soll es beispielsweise für die Handynutzung am Steuer geben, bei Mustang Fahrer ein Tabu, oder?  Zwei Punkte werden bei besonders schweren Verstößen wie dem Überfahren einer roten Ampel oder Straftaten fällig. Grundsätzlich will Ramsauer Einträge in die Verkehrssünderkartei nur noch dann aufnehmen, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist. Wer unerlaubt in eine Umweltzone einfährt, wird demzufolge nur noch mit einem Bußgeld, nicht aber mit Punkten belegt. Ob die Bußgelder erhöht werden, ist noch offen. Plänen des Bundesverkehrsministeriums zufolge soll die bisherige Verwarnungsgeldobergrenze von 35 Euro auf 65 Euro erhöht werden. Zudem sieht der Entwurf vor, einige niedriger sanktionierte Tatbestände, die als verkehrssicherheitsrelevant eingestuft werden, auf mindestens 70 Euro anzuheben, um sie noch im Register erfassen zu können. Dazu gehören etwa Verstöße gegen Winterreifen- und Kindersicherungspflicht, Handyverbot, Vorfahrtsmissachtung und vieles anderes mehr – insgesamt eine Liste von 26 Tatbeständen. Darüber hinaus sollen Bußgelder für mindestens 16 Tatbestände, die, weil künftig ohne Punkte, nicht mehr ins Register eingetragen werden sollen, “kompensatorisch” deutlich erhöht werden. So soll etwa die Einfahrt in eine Umweltzone trotz fehlender oder nicht genügender Plakette statt mit 40 Euro künftig mit 80 Euro Bußgeld geahndet werden.

Bei acht ist Schluß
Bei vier Punkten werden Verkehrssünder künftig durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zusätzlich ermahnt, bei sechs Punkten gibt es eine Verwarnung mit angeordneter Teilnahme des Aufbauseminars. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Für erhöhte Transparenz soll ein so genannter Punkte-Tacho sorgen, der neben den Punkten durch unterschiedliche Farbfelder (grün, gelb, rot, schwarz) anzeigt, auf welcher Stufe sich ein Autofahrer im “Fahreignungs-Bewertungssystem” – wie das Verkehrszentralregister künftig heißen soll – befindet. Ebenfalls neu geregelt werden auch die Tilgungsfristen. Ein-Punkte-Delikte sollen nach zweieinhalb Jahren, Zwei-Punkte-Verstöße nach fünf Jahren gelöscht werden


Themen: Allgemein

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