Der Bundesrat hatte bereit am 07.06.2013 das Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters, das insbesondere das Verkehrssünder-Punkte-System modernisieren soll, an den Vermittlungsausschuss übergeben. Dort liegt es aktuell nun, es ist sehr fraglich, was letztendlich wie verabschiedet wird.
Er plädiert dafür, auch die bisher punktebewehrten Tatbestände beizubehalten, die lediglich allgemein der Einhaltung der Rechtsordnung im Straßenverkehr dienen und keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. Zudem möchte er Verkehrsverstöße generell nur mit einem oder zwei Punkten bewerten. Die Differenzierung in ein Drei-Punkte-System bleibe in der Praxis wirkungslos, da die mit drei Punkten bewerteten Straftaten ohnehin zum Entzug der Fahrerlaubnis führten. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren möchte der Bundesrat von neun Monaten auf fünf Jahre verlängern. Den vom Bundestag wieder eingeführten Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an diesen Seminaren lehnen die Länder ab.
Interessant ist, wie die “Punkteüberführung von alt in neu” aussehen wird, Klahrheit darüber gibt es nicht, geplant ist aber aktuell folgendes:
Punkte alt Punkte neu
1-3 1
4-5 2
6-7 3 Ermahnung
8-10 4
11-13 5
14-15 6 Verwarnung
16-17 7
18 und mehr 8
Im letzten Fall Entzug der Fahrerlaubnis.
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