Schlagloch- Schadensersatz?

von tofast4you | am 10 Jun 2014

Die Stadt Heilbronn muss einem Autofahrer Schadenersatz zahlen, weil dieser mit seinem Wagen in ein Schlagloch gefahren ist. Der 48 Jahre alte Kläger aus der baden-württembergischen Stadt erhält 300 Euro, weil die Stadtverwaltung das Schlagloch nicht ordentlich geflickt hatte. Das hat das Landgericht Heilbronn am 05.06.2014 entschieden.

Interessant ist dieses Urteil (Urt. v. 05.06.2014, Az. 4 O 215/13) schon, da die Zahl der „Schlaglöcher” dramatisch zugenommen hat, vor allem in Westdeutschland und die Zahl der Klagen sicherlich steigen wird, kein Wunder, wo doch die Schäden erheblich sein können, wenn ein Schlagloch durchfahren wird.

http://www.arboe.at/uploads/pics/schlagloecher-DW-Bayern-Berlin.jpg

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Der Cabriofahrer war mit seinem Wagen durch ein 12 Zentimeter tiefes, 1,20 Meter langes und 70 Zentimeter breites Schlagloch gefahren. Dadurch seien Reifen und Felgen beschädigt worden. Die Berufung vor dem Oberlandesgericht ließ der Richter nicht zu, sprach aber den Schaden auch nicht voll zu, gefordert wurden € 600,-, zugesprochen € 300,-.

Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung des OLG München aus dem Jahr 2010 ein, das die Anforderungen an die Verwaltung erhöht hat, Schlaglöcher zu überprüfen. In diesem Fall war das Loch verfüllt, aber nicht wieder überprüft worden.

Darüber, ob die Reparatur ausreichend war, hatten sich beide Parteien eine weitere Beweisaufnahme gewünscht. Sie zeigten sich deshalb überrascht vom Urteil, das die Kosten von rund 600 Euro hälftig teilt. Sie hätten mit einer längeren Beweisaufnahme gerechnet.

Bei der Größe des Loches wird sicherlich ein Mitverschulden zugrundegelegt worden sein.


Themen: Allgemein

Keine Kommentare

Du mußt eingeloggt sein um zu kommentieren.


Archiv