OLG Oldenburg: Pkw-Kaufvertrag rückabwickeln wegen fehlendem Aschenbecher!

von Kowalski | am 1 Apr 2015

Recherchiert von 2fast4u

Wird im Kaufvertrag über einen Pkw vereinbart, dass das Fahrzeug mit einem fest installierten und beleuchteten Aschenbecher ausgestattet wird, so ist das Auto bei Fehlen des Aschenbechers zurückzunehmen und der Kaufpreis zu erstatten. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden und eine Toyota-Vertragshändlerin zur Rücknahme eines Pkw Lexus und zur Rückzahlung des Kaufpreises von mehr als 117.000 Euro verpflichtet (Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14, nicht rechtskräftig).

Die Klägerin hatte den Pkw im Januar 2013 für 135.000 Euro bei der Händlerin bestellt. Als der Wagen ausgeliefert wurde, wurde festgestellt, dass der Wagen nicht über einen fest installierten und beleuchteten Aschenbecher verfügte.

Die erste Instanz war erfolglos, die Klage wurde abgewiesen. Die Berufung hatte vor dem OLG Oldenburg Erfolg. Nach einer Beweisaufnahme stand für die Richter fest, dass im Kaufvertrag die Lieferung eines Fahrzeugs mit einem fest installierten und beleuchteten Aschenbecher vereinbart worden war. Bei den Kaufvertragsverhandlungen sei gesagt worden, dass ein «Raucherpaket» sehr wichtig sei. Es sei deshalb extra vereinbart worden, dass das neue Modell so ausgestattet sei, wie das bisher von der Kundin genutzte Vorgängermodell.

Das OLG sah das Fehlen des Aschenbechers auch nicht als bloße Bagatelle an. So könne bei Dunkelheit wegen der fehlenden Beleuchtung nicht «abgeascht» werden, ohne das Fahrzeug zu verschmutzen und die Zigarette könne während der Fahrt nicht abgelegt werden. Ferner könnten die Getränkehalter in der Mittelkonsole nicht bestimmungsgemäß genutzt werden, wenn dort ein Aschenbecher angebracht würde.

Nachdem auch eine Nachrüstung des Fahrzeugs mit einem passenden Aschenbecher nicht möglich sei, könne die Klägerin den Vertrag rückgängig machen, so das OLG, aber unter Anrechnung der Nutzungsvorteile für die gefahrenen KM.


Themen: Allgemein

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